Der Richtige Energieausweis für Ihre Immobilie

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie, entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), verpflichtet, einen Energieausweis Ihrem Kaufinteressenten oder Mieter vorzulegen und über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie zu informieren. Dieser Ausweis ist, bis auf wenige Ausnahmen, verpflichtend. Ein Verstoss kann zu erheblichen Strafen führen. Spätestens bei der Besichtigung, muss der Energieausweis unaufgefordert dem Interessenten ausgehändigt werden. Unterschieden wird zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. Als Immobilienmakler sind wir täglich mit diesem Thema befasst und beraten Sie gerne, welcher Ausweis für Ihre Immobilie der Richtige ist. Zudem arbeiten wir eng mit Energieberatern zusammen und können Ihnen bei der Beschaffung des Ausweises zur Seite stehen. Für Verkäufer von Ein- und Zweifamilienhäusern bieten wir diese Ausweise kostenlos an, wenn wir für diese Immobilie einen Maklerauftrag erhalten. Alle anderen Verkäufer oder Vermieter können den gesetzlich vorgeschriebenen Ausweis durch unser Büro sehr kostengünstig erhalten. 


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