Konfliktlösung durch Mediation

Immobilienmediation für Verkäufer, Vermieter, Mieter, Handwerker und Hausverwalter

Immobilienmediation als Grundlage der Immobilienvermittlung

 

Fast alle Streitsituationen können den Verkauf oder die Vermietung und die Verwaltung einer Immobilie beeinträchtigen oder sogar verhindern. Sie führen zusätzlich zu vermehrten Mietkündigungen oder Verkäufen z. B. in einer Eigentums-wohnanlage. Vielfach beeinflussen diese Ereignisse den Wert der Immobilie und verringern den Verkaufserlös mitunter drastisch.

Streitbehaftete Immobilien werden in der Regel unter dem aktuellen Verkehrswert vermarktet.  Diese Situation erlebt man so z. B. bei den sogenannten Scheidungshäusern. Hier wird allein die Trennung vom Partner bereits von den Kaufinteressenten als positiver Preisvorteil erkannt.


 

Kaufangebote berücksichtigen schon bereits die Tatsache der Scheidung als möglichen Preisvorteil. Eskalieren die Trennungs-konflikte und sind diese den Kaufinteressenten der Immobilie in der Verkaufsverhandlung erkennbar, so wird dieser Streit naturgemäß im Kaufpreisfindungsprozess vom Käufer berücksichtigt. Diese erkennbare Notsituation der Verkäufer, spiegelt sich in den Kaufangeboten der Interessenten wieder. Kaufinteressenten nutzen gezielt diese Situation als Druckmittel aus.

 

Ferner ist der gute Ruf der Immobilie von diesen Ereignissen abhängig. Zahlreiche Konflikte werden oft über langwierige Gerichtsprozesse oder in Schlichtungsverfahren geregelt. Aber genau diese gerichtlichen Auseinandersetzungen sind zusätzlich ursächlich für einen Immobilienwertverlust und müssen ggf. einem möglichen Käufer oder auch Mieter, vor Vertragsabschluss, offenbart werden. Durch diese Offenbarungspflicht reduziert sich der Markt- oder Mietwert der Immobilie.

 

Rechtsstreitigkeiten können sowohl die Vermietung, als auch den Immobilienverkauf verhindern oder stark verzögern. Können sich die Parteien nicht einigen, dann kann es in besonders harten Fällen zu einer Auseinander-setzungsversteigerung führen. Die Immobilie wird in einem Zwangsversteigerungsverfahren veräußert. Oft ein Weg mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Eigentümer. Genau hier setzt die Immobilienmediation an. Entgegen einem Gerichts- oder Schlichtungsverfahren wird in einer Mediation kein Urteil gesprochen. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zwischen den Konfliktparteien, mit dem Ziel, eine konstruktive und einvernehmliche Lösung des Konfliktes zu finden.

 

 

Im Fokus der Mediation steht, dass dieses strukturierte Verfahren, die Parteien unterstützt, gemeinsame Lösungs-ansätze aktiv und eigenverantwortlich, entsprechend Ihren eigenen Bedürfnissen und Interessen, zu finden. Man könnte die Mediation daher sehr gut mit einem Puzzle vergleichen. Mediation sucht nach Erkenntnissen.

 

Mediationsverfahren sind daher auch nicht in Verkaufs- oder Vermietungsgesprächen zu benennen, da die Parteien eben gemeinsam nach einer Lösung des Konfliktes suchen. Ein Wertverlust durch ein Mediationsverfahren ist daher weitgehend ausgeschlossen. Ferner sind Gerichtsverfahren in der Immobilienwirtschaft sehr kostenintensiv. Die hohen Streitwerte führen zu enormen Gerichtskosten und bringen oft die Konfliktparteien in wirtschaftliche Bedrängnis.


Anders in der Immobilienmediation! Hier basieren die Kosten nicht auf dem Streitwert, sondern orientieren sich ausschließlich an dem zeitlichen Aufwand der Konfliktlösung. Die Kosten der Mediation liegen also in der Hand der Konfliktparteien und betragen nur einen sehr geringen Teil einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ferner fallen in der Mediation nur Rechtsanwaltskosten an, wenn die Parteien zusätzlich einen Rechtsbeistand wählen, oder die gemeinsame Lösung rechtssicher in einem Vertrag ausarbeiten wollen.

Kosten für Gutachter und Sachverständige fallen in der Regel auch weg, es sei denn, die Parteien wollen Ihre gefundene Lösung durch einen Sachverständigen neutral auswerten lassen, oder benötigen ein Gutachten zur besseren Lösungsfindung.

Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist die Tatsache, dass keine Partei Ihr Gesicht verliert. In einem Gerichtsverfahren gibt es, bedingt durch das Urteil, immer einen Verlierer. Selbst bei einem gerichtlichen Vergleich, entsteht sehr häufig bei den Streitparteien das Gefühl, der Verlierer zu sein. Dieser Aspekt verschwindet in der Mediation, da beide Konfliktparteien auf Augenhöhe verhandeln und miteinander eine Lösung finden. Die Lösung wird nicht durch Dritte bestimmt.

 

Da das Mediationsverfahren auf Freiwilligkeit der Parteien aufbaut, kann es auch zu jedem Zeitpunkt durch jede Partei beendet werden. Ein wichtiger Punkt neben der Freiwilligkeit, ist die Vereinbarung, dass über die Inhalte der Mediations-gespräche von allen Parteien Stillschweigen vereinbart wird. Selbst bei einer gescheiterten Mediation kann keine Partei die Informationen aus dem Mediationsverfahren zum Nachteil der anderen Partei verwenden.

Das Mediationsverfahren ist geprägt durch den respektvollen Umgang aller Beteiligten und der eigenverantwortlichen Lösungsfindung.

Mediation ist insbesondere ein Verfahren  der Verstehensvermittlung. Der Mediator ist in diesem Verfahren, anders als ein Richter oder Schlichter, nicht an der Lösung beteiligt. Lösungsvorschläge kommen nicht vom Mediator, sondern von den Konfliktparteien selbst. Die Mediation selbst führt zur Konfliktlösung, nicht der Mediator. Der Mediator ist ausschließlich als “neutraler „Wegbegleiter“ am Verfahren beteiligt. Der Mediator informiert über die strukturierte Vorgehensweise. Er begleitet und führt die Parteien durch die Mediation.


Der Ausgang des Verfahrens spielt für den Mediator keine wesentliche Rolle. Er ist stets unparteiisch. Am Ende der Mediation steht als Ziel eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes in Form einer Abschlussvereinbarung. Aber auch eine Mediation ohne erfolgreiche Schlussvereinbarung kann durchaus das Klima der Streitparteien verbessern. Da es in der Mediation auf das Erkennen der Bedürfnisse und Interessen der Gegenpartei ankommt, findet auch nach einer erfolglosen Mediation durchaus ein Verbesserungsprozess statt. Die Parteien erkennen wechselseitig Ihre Themen und Bedürfnisse. Der Konflikt wird offen gelegt. Manchmal reicht diese Erkenntnis bereits für eine Reduktion des Konfliktpotenzials. Das kann oft ausreichen, um eine Immobilie, zumindest ohne Auseinandersetzungsversteigerung, zu veräußern oder eine Zustimmung zum Verkauf durchzusetzen. Eine vollständige Lösung des Konfliktes wird daher nicht immer das notwendige Ziel des Mediators sein. Ein Etappensieg verhindert hier ggf. die erfolglosen Verkaufsbemühungen.

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